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Speiseöl/-fett (Abfallbehälter)

0,00 €

individuell

(Standard-Bruttopreis: 0,00 € inkl. 19 % MwSt.)

Entsorgungsart

Größe des Behälters
Entleerungsrhythmus

Highlights

  • kostenfreie Entsorgung von Speiseöl / Frittierfett
  • Für Einrichtungen mit Ablassventil auch 60 Literbehälter verfügbar
  • Zusätzliche Entsorgung von Speiseresten möglich

Ihre Vorteile:

Entsorgung von Frittierfett und Speiseöl
Wir bieten Ihnen und allen gastronomischen Einrichtungen die Möglichkeit an Ihr Frittierfett und Speiseöl kostenfrei entsorgen zu lassen. Sie können dabei wählen ob die Entsorgung einmalig oder regelmäßig erfolgen soll. Lediglich bei der einmaligen Entsorgung berechnen wir eine Transportpauschale von von 20,00 € netto zzgl. 19% MwSt. (23,80 € brutto inkl. 19% MwSt.).
Für die Entsorgung stellen wir Ihnen 2 verschiedene Behältergrößen zur Verfügung:
  • 60 Liter (nur für Restaurants mit Ablassventil)
  • 90/100 Liter

Gerade in gastronomischen Einrichtungen mit regelmäßig viel anfallendem Frittierfett oder Speiseöl ist eine regelmäßige und zuverlässige Entsorgung empfehlenswert. 

Hinweise zur Entsorgung
  • Die Entsorgung wird durch unsere zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe durchgeführt.
  • Um das Klima zu schützen und den CO2-Ausstoß zu vermindern, soll die nachhaltige energetische Nutzung von Biomasse gefördert werden.

    • Mit der Richtlinie 2009/28/EG wurden Nachhaltigkeitsanforderungen für die Nutzung von Biomasse festgelegt.

    • Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) wird der von der Europäischen Union vorgegebene Rahmen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zu den Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Brennstoffe in nationales Recht umgesetzt.

    • Das System REDcert-DE gibt den Rahmen für die Zertifizierung überwiegend für Ware, die im Inland verbraucht wird, vor.

    • Das System REDcert-EU spricht überwiegend Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen an.

  • Die Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen gelten für alle Betriebe entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Erzeuger, Erfasser, Lieferanten, Verarbeiter bis hin zu Anlagenbetreiber bzw. Nachweispflichtige nach dem Energiesteuergesetz bzw. dem BImSchG. Jeder mit der Herstellung und Lieferung von verordnungskonformer Biomasse befasste Betrieb muss sich zur Einhaltung eines anerkannten Zertifizierungssystems verpflichtet haben.

Weitere Fragen?

Noch etwas unklar?

Sie erreichen uns telefonisch unter: (030) 60 97 20 83 oder per Fax (030) 60 97 20 55.

Für Anfragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

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