Berlin Recycling - Wir gemeinsam für Berlin!

Berlin Recycling Datenträger entsorgen
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Datenträgervernichtung (Sicherheitsbehälter)

4,55 €

Nettopreis pro USB-Stick zzgl. 19% MwSt.

(Standard-Bruttopreis: 5,41 € inkl. 19 % MwSt.)

inkl. An- und Abfahrt, Vernichtung der USB-Sticks

Hinweis: Sofortbefüllung in 15-20 Minuten ohne Mehrkosten. Sonst 45,00 € netto zzgl. 19% MwSt. pro Stunde (53,55 € brutto inkl. 19% MwSt.).

Entsorgungsart

Arte der Datenträger
Abrechnung pro
Stelldauer

Bitte geben Sie die ungefähre Menge an (Stückzahl oder Kilogramm) oder die benötige Behälteranzahl an.

Highlights

Ihre Vorteile:

Viele wichtige Informationen werden heutzutage elektronisch gespeichert. Nicht immer kann man warten, bis die Zeit die Datenträger unbrauchbar gemacht hat. Um eine sichere Datenvernichtung kümmern wir uns für Sie!

Wir entsorgen Ihre Datenträger ebenso sicher wie Ihre Papierakten. Der gesamte Prozess ist durch Sicherheitsbestimmungen gelenkt, damit nichts in falsche Hände gerät. So stellen Sie sicher, den Bestimmungen der DSGVO zu entsprechen und eine ordnungsgemäße Vernichtung von Datenträgern zu beauftragen. Die Vernichtung erfolgt nach Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe H5, T4, O4, E4.

Um Ihnen dies zu ermöglichen, bieten wir Ihnen die Entsorgung von folgenden Datenträgern an:

  • Optische Datenträger (CDs, DVDs, Disketten und Magnetbändern)
  • Festplatten
  • USB-Sticks
  • Mikrofilmen

Unsere Leistungen für die Datenträgervernichtung

Für die Entsorgung von PC´s/Laptops mit Festplatten oder ausgebaute Festplatten können Sie nach EU-DSGVO und DIN 66399 eine Abholung beauftragen

Hinweis: Bei der Vernichtung von Datenträgern ist es wichtig zu beachten, dass Festplatten, Papierakten und weitere Datenträger getrennt gesammelt und vernichtet werden müssen. Eine Vermischung kann einen kostenpflichtigen Sortieraufwand zur Folge haben.

Richtlinien der DIN 66399 zur Datenträgervernichtung

Die Deutsche Norm 66399 bietet eine Kategorisierung von Daten in Schutzklassen. Dazu definiert sie verschiedene Speicherarten. Für die Vernichtung der Datenträger liefert die Norm eine Einteilung in sieben Sicherheitsstufen. Mit diesen Richtlinien lässt sich der Datenschutz bei Datenvernichtung gewährleisten, ohne dass wirtschaftliche Aspekte aus den Augen geraten.

Schutzklassen

Die DIN 66399 unterteilt Daten in drei verschiedene Kategorien. Dabei steht die Vertraulichkeit der Informationen im Fokus. Schutzklasse 1 umfasst Interna, die einem breiteren Personenkreis zugänglich sind. Diese Daten unterliegen einem normalen Schutzbedarf. Schutzklasse 2 definiert einen hohen Schutzbedarf und trifft auf vertrauliche Daten zu. Die höchste Schutzklasse 3 umfasst geheime Daten, die bei unautorisierter Veröffentlichung erheblichen Schaden anrichten könnten. Die Einteilung in Schutzklassen soll ermöglichen, dass angemessene Maßnahmen zur Datenvernichtung getroffen werden. Nicht für alle Informationen ist eine aufwändige Entsorgung nötig und wirtschaftlich.

Speicherarten

Die Norm unterscheidet sechs verschiedene Datenträger:

 Kürzel  Definition Beispiele
 P Informationen sind in Originalgröße dargestellt Papierakten, Plakate, sonstige Druckerzeugnisse
 F Informationen sind in verkleinerter Form dargestellt Mikrofiche, Mikrofilm, Filmbänder
 O Informationen sind auf optischen Datenträgern gespeichert CD, DVD
 T Informationen sind auf magnetischen Datenträgern gespeichert Disketten, Magnetbänder
 H Informationen sind auf Festplatten mit magnetischem Datenträger gespeichert herkömmliche Festplatte
 E Informationen sind auf elektronischen Datenträgern gespeichert Flash-Speicher, SSD-Festplatte, Chipkarte

 

Die Einteilung der Datenträgerarten ist vor Allem wichtig, um den Aufwand einer Entsorgung beziffern zu können. Ein ganzes Firmenarchiv kann beispielsweise genauso viele Informationen enthalten wie eine Festplatte, ist aber nur mit größerem Aufwand zu entsorgen. Die Festplattenentsorgung macht jedoch die Vernichtung der Datenmenge erheblich einfacher.

Sicherheitsstufen

Es gibt sieben Sicherheitsstufen. Für jede ist festgelegt, wie groß die einzelnen Teile der Überreste sein dürfen. Zudem ist mit jeder Sicherheitsstufe eine Beschreibung des Wiederherstellungsaufwands verknüpft. Während bei Sicherheitsstufe 1 noch eine Wiederherstellung ohne Fachkenntnisse, aber mit erheblichem Zeitaufwand möglich ist, kann bei einer Vernichtung nach Stufe 5 nach aktuellem Stand der Technik keine Reproduktion der Informationen erfolgen. Je nach Sicherheitsstufe steigen die Kosten für eine Entsorgung der Datenträger. Für die meisten nicht-analogen Datenträger bedeutet bereits Sicherheitsstufe 2 eine Unrettbarkeit der Daten, da die Datenträger beschädigt werden.

Noch etwas unklar?

Sie erreichen uns telefonisch unter (030) 60 97 20 0

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